Carnet: Der Reisepass wird digital
Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt. Unternehmen müssen dann den EU-Zollbehörden einen QR‑Code des Carnets zur Abfertigung vorlegen, der elektronisch ausgelesen wird.
Zum Start führen zunächst am 01. Juni 2026 die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das digitale Carnet ein, weitere Staaten folgen. Die weltweite Umstellung soll 2027 abgeschlossen sein.Für die Nutzung des Carnets auf Unternehmensseite stehen eine App (ICC-ATA) und eine Desktop-Anwendung zur Verfügung. Das Carnet wird mittels einer ePin in die jeweilige Anwendung geladen, aus der wiederum die QR-Codes für die einzelnen Reiseabschnitte generiert werden.
Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in Länder, die das volldigitale Carnet bereits nutzen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder. Hierfür sollten Sie nach Ausstellung eines Carnets ab dem 1. Juni 2026 beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt eröffnen. Wichtig: Sie müssen beide Varianten (digital und Papier) unaufgefordert und gleichzeitig beim Zoll vorlegen; dieser wird nicht explizit nachfragen.
Umgekehrt ist zu beachten: Auch wenn Sie ausschließlich in ein sogenanntes Papierland reisen, müssen Sie dennoch das volldigitale (und zusätzlich natürlich ein Papier-) Carnet eröffnen.
Weitere Informationen und ein Merkblatt zu dem volldigitalisierten Carnet finden Sie unter folgenden Link.
Die Registrierung erfolgt wie bisher unter www.e-ata.de.

Foto: IHK München