Jeder Omnibusunternehmer, der gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Omnibussen (über 9 Plätze einschließlich Fahrer) durchführt, muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.
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Jeder Unternehmer, der gewerbsmäßig Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen größer als 3,5t zulässigen Gesamtgewichts (einschließlich Anhänger) durchführt, muss den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.
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Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen.
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Lehrgänge und Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Diese wird von der IHK ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.
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Die IHK Arnsberg legt erstmals ein umfassendes und verkehrsträgerübergreifendes Gesamtkonzept für den langfristigen Infrastrukturausbau und die Verkehrsangebote vor.
Auf der Autobahn A 45 (Sauerlandlinie) muss die Talbrücke „Rahmede“ beidseitig zwischen den Anschlussstellen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid dauerhaft für den PKW- und den LKW-Verkehr gesperrt werden. Die Brücke ist nicht mehr tragfähig und muss abgerissen und neu gebaut werden.