Novellierung der Ausbildungsberufe in der Hotellerie und Gastronomie

Allgemeine Informationen

Die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe tritt  zum 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 außer Kraft; bestehende Ausbildungsverhältnisse werden zu Ende geführt. Die modernisierten Berufe sind:

Die Neuordnung hatte u. a. das Ziel, der Vielfalt an gastronomischen Angeboten mit möglichst technikoffen formulierten Mindestinhalten gerecht zu werden.

Mit Blick auf die heutige Arbeitswelt wurden Kompetenzen wie „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“, die „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ aufgenommen.


Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird in allen dreijährigen Berufen eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: der erste Teil der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird aus Teil 1 und Teil 2 gebildet. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildungsberufe gilt jeweils als Teil 1 des darauf aufbauenden dreijährigen Berufes und kann bei Fortführung angerechnet werden.

NEU: Es gibt bei einigen Berufen eine Rückfalloption, wonach ein zweijähriger Berufsabschluss unter Umständen zuerkannt werden kann, wenn die Abschlussprüfung des dreijährigen Berufs nicht bestanden wurde.


Das müssen Ausbildungsbetriebe jetzt beachten

Auszubildende, die ab dem 01.08.2022 ins zweite oder dritte Ausbildungsjahr wechseln, werden nach den bisherigen Ausbildungsordnungen ausgebildet. Bitte beachten Sie beim Abschluss neuer Ausbildungsverträge folgende Punkte:

  • Die Ausbildungsberechtigungen werden für alle Ausbildungsbetriebe neu erteilt. Hierfür ist die Vorlage eines betrieblichen Ausbildungsplanes nach den neuen Regelungen erforderlich.
  • Wird nach bestandener Fachkraftprüfung das dritte Ausbildungsjahr angehängt, dann muss der Vertrag vor dem 01.08.2022 beginnen, damit das dritte Jahr nach bisheriger Verordnung ausgebildet wird (Berufsschule beschult das 2. und 3. Lehrjahr noch nach bisher gültiger Verordnung).
  • Bei Verträgen, die ab dem 01.08.2022 beginnen und vertraglich eine Verkürzung von 12 Monaten vorsehen, sprechen Sie uns bitte an.

Informationsveranstaltungen

Am 04. April sowie am 25. April 2022 hat eine Infoveranstaltung für die Hotel- und Serviceberufe  stattgefunden.

Hier können Sie die Präsentation einsehen.


Am 04. April sowie am 25. April 2022 hat eine Infoveranstaltung für die Küchenberufe stattgefunden.

Hier können Sie  die Präsentation einsehen.