Fachplanung – Natur, Infrastruktur, Landschaft

Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft oder auch die Landschaftsplanung sind sogenannte Fachplanungen für einzelne Fachbereiche, die auf allen Planungsebenen (Kreise, Bezirksregierung, Straßenbaubehörden u.a.) erfolgen können.

In unterschiedlichsten Planverfahren wird die IHK zur Stellungnahme aufgefordert. Dies tut diese Stelle auf Basis des jeweiligen Fachgesetzes, wodurch die Belange von Gewerbe, Handel und Industrie in das Planverfahren einfließen.

Ist zu erwarten, dass Unternehmen von einer solchen Planung berührt sein könnten, informiert die IHK die Betroffenen über die Inhalte und Hintergründe. So können die Mitgliedsunternehmen der IHK ihre Anregungen oder Bedenken zur jeweiligen Fachplanung direkt gegenüber dem Planungsträger und die IHK als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft äußern. Berechtigte Interessen, die auch mit den gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind, werden anschließend in der IHK-Stellungnahme vorgebracht.

Zusätzlich könnte die IHK einen Dialog mit Verbänden, Verwaltung oder Politik anstoßen, um einen Interessenausgleich zu erzielen.

Über den Umgang mit der Position der IHK entscheidet der jeweilige Träger der Fachplanung. Dieser ist das jeweilige politische Gremium der Planungsebene.

Beispiele für diese Verfahren sind Landschaftspläne der Kreise, Ausweisungen von Wasserschutzgebieten oder Planfeststellungen für Straßen.


Stand Februar 2023