Betriebswirt/-in (Prüfung)
                    
                    
                        
                     
                 
             
            
	
                
    
        Zulassung zur Prüfung
    
    Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Betriebswirt/-in nach dem Berufsbildungsgesetz ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines/einer Geprüften Betriebswirt/-in nach § 1 dienlich sind.
Anmeldung
Frühjahr    2. Januar
Herbst       1. Juli 
Die Anmeldung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Sie erhalten auf der Seite alle wichtigen Informationen zum Ablauf. 
Gebührentarif (pdf)
Termine
Schriftliche Prüfungstermine VO 2020    
| Termine unter Vorbehalt: | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 | 
| Abgabe Thema Projektarbeit: | 49. KW | 25. KW | 51. KW | 
| Ergebnismitteilung SP: | 06. KW | 31. KW | 06. KW | 
| Fachgespräch: | 08. KW | 34. KW | 08. KW | 
| Bekanntgabe Thema Projektarbeit: | 08. KW | 34. KW | 08. KW | 
| Fachgespräch Projektarbeit: | 21. KW | 48. KW | 21. KW | 
Weitere Informationen
Leitlinie zur Erstellung von Projektarbeiten (pdf)
Blankoformular Projektthema (pdf)
Profil
Strukturierung (VO 2006) (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung 2020 (pdf)